Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGBs) 

Der SL-Medizintechnik GmbH, Im Langen Feld 4, D-71711 Murr


§ 1 Angebot und Vertragsabschluss 

                         

Die vom Besteller abgesendete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden. 

 

§ 2 Überlassene Unterlagen 

 

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden. 

 

§ 3 Preise und Zahlung 

 

In unseren Preisen ist die Umsatzsteuer enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten. Diese sind gesondert ausgewiesen , falls diese anfallen. Zzgl. der ausgewiesenen Lieferkosten beträgt der Inselzuschlag EUR 15.00. Dieser wird auf den Gesamtbetrag Ihrer Bestellung bei Rechnungsstellung und Versand fällig. Der Inselzuschlag ist auf der Rechnung ausgewiesen uns muss ggf. je nach Zahlungsmethode nachträglich überwiesen werden. Der Besteller wird nach Bestelleingang nochmals daraufhin gewiesen.
 

Sofern der Besteller Kauf auf Rechnung als Zahlungsmethode gewählt hat oder den Inselzuschlag nachzahlen muss ist die Zahlung des Kaufpreises bzw. des Inselzuschlags ausschließlich auf unser in der Rechnung genanntes Konto sofern nichts Anderes vereinbart ist sofort nach Lieferung rein netto zu erfolgen. 
Sofern der Besteller eine andere Zahlungsmethode gewählt hat erfolgt der Zahlungsvorgang automatisch. Sofern ein Inselzuschlag fällig ist, muss dieser vor Versand der Bestellung vom Besteller beglichen werden. Wir können eine Zahlungsbestätigung oder direkt die Ware an die angegebene Lieferadresse senden. Der Besteller erhält in diesem Fall trotzdem eine Rechnung, in welcher entweder der  noch offene Betrag und bereits beglichene Rechnungsbetrag ersichtlich ist. 

 

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte 

 

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 

 

§ 5 Lieferzeit 


Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, unabhängig von der Wahl der Lieferart, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben. 

 

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 

 

Der Besteller kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns schriftlich auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. 

 

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger 

Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät. 

 

Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt. 

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt 

 

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. 

 

Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.  

 

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge 

 

Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.  

 

Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. 

 

Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas Anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. 

 

Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die 

Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Der Nachweis über einen entstandenen Schaden obliegt dem Besteller. 

 

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

 

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. 
Die Herstellergarantie beträgt 3 Jahre, gerechnet ab Kaufdatum. 

Auf diese Fristen gelten auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. 

§ 8 Sonstiges 

 

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 

 

Widerrufsbelehrung